Istanbul-Konvention

Die Istanbul-Konvention ist ein Abkommen des Europarats zur Bekämpfung und Verhütung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Häuslicher Gewalt. Sie ist seit Februar 2018 in Deutschland geltendes Recht im Range eines Bundesgesetzes, das über dem Landesrecht steht. Gleichzeitig gilt sie als Internationales Recht, das eine völkerrechtskonforme Auslegung des nationalen Rechts – auch durch die Justiz – erfordern kann.

Inhaltlich gibt die Istanbul-​Konvention vor, dass Frauen alle Menschenrechte zustehen und deshalb vor Gewalt und Diskriminierung geschützt werden müssen. Nach der Istanbul-​Konvention ist jede Form geschlechtsspezifischer Gewalt eine Menschenrechtsverletzung.

Das Bündnis Istanbul-Konvention hat einen eigenen GREVIO-Alternativbericht verfasst, welcher Anfang 2021 veröffentlicht wurde.

Durch unsere Mitgliedschaften in Frauenhauskoordinierung e.V. und Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) sowie kontinuierlichen Fachaustausch überregional und vor Ort unterstützen wir die Anwendung der Istanbul-Konvention in Deutschland.

Pressemitteilung – Deutscher Frauenrat