Außenwohnungen
Zu der im Jahr 2017 bereits vom Verein erworbenen Mietwohnung als Schutzwohnung konnten im Jahr 2022 zwei weitere Schutzwohnungen angemietet werden. Alle drei Wohnungen liegen nun verteilt im Landkreis Ravensburg. Für den flächenmäßig zweitgrößten Landkreis in Baden-Württemberg ist es wichtig, dass wohnortnah Wohnungen für die Frauen zur Verfügung stehen, so dass diese nicht alle nach Ravensburg umziehen müssen, sondern die Möglichkeit haben, in der Nähe ihrer ursprünglichen Wohnung zu bleiben. Damit wird den Kindern unter Umständen der weitere Kindergarten- oder Schulbesuch ermöglicht und den Frauen ihre Berufstätigkeit erhalten. Frauen und Kindern wird ihr Netzwerk erhalten.
Für das Frauen- und Kinderschutzhaus hat es sich als ein überaus gut funktionierendes und erfolgreiches Zwei-Stufen-Modell herausgestellt, auf dass der Verein nicht mehr verzichten möchte. Für die Akutfälle gibt es nun meistens einen freien Platz im Frauenhaus. Nach Verlassen des Frauenhauses haben die Frauen (und Kinder), die es benötigen, weiteren Schutz in den Außenwohnungen und vor allem weitere wöchentliche Betreuung und Unterstützung durch eine Mitarbeiterin.
Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass es wenig Leerstand in einer Wohnung gibt. Manchmal wird eine Wohnung nach Auszug einer Frau am nächsten Tag bereits wieder neu bezogen.
Die Vorgabe der Befristung hat bis jetzt gut funktioniert und spätestens nach einem Jahr, fanden die Frauen mit Hilfe des Vereins eine eigene Wohnung.
Statistik 2023:
In den 3 Wohnungen lebten insgesamt 6 Frauen mit 10 Kindern.
Alle ausgezogenen Frauen leben inzwischen in eigenen Wohnungen.
Förderung und Finanzierung:
Die Personalausgaben werden finanziert aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.
Die Miete wird entweder von den Frauen selbst übernommen oder ganz oder teilweise vom Jobcenter bezahlt.
Leerstände oder Mietdifferenzen, sowie Renovierung und Ausstattung werden über die Hikel-Stiftung finanziert.