Polizeigesetz

Nach einem akuten Vorfall Häuslicher Gewalt hat die Streifenwagenbesetzung der Polizei, sofern sie zum Tatort gerufen wird, die Möglichkeit nach dem Platzverweisverfahren zu handeln. Das Platzverweisverfahren besteht aus mehreren Maßnahmen. Ziel ist, die akute Häusliche Gewalt zu beenden und weitere Übergriffe zu verhindern.

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Im Einzelfall wenden Sie sich bitte an sachkundige Fachkräfte.

Gesetzestext §27a Polizeigesetz