Gewaltschutzgesetz

Am 01. Januar 2002 trat das „Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen“ – abgekürzt „Gewaltschutzgesetz“ – in Kraft. Das Gesetz hat die Verbesserung des Schutzes vor wiederholten Gewalttaten zum Ziel. Voraussetzung ist demnach, dass es in der Vergangenheit bereits zu einer Gewalttat gekommen ist.

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Gesetzestext Gewaltschutzgesetz